Dürren, Überschwemmungen, Wirbelstürme: Trotz vieler Unsicherheiten in den konkreten Prognosen ist klar, dass Veränderungen der klimatischen Bedingungen die Lebensbedingungen von Pflanzen, Tieren und Menschen einschneidend verändern werden. Dabei erhöht der Klimawandel die ohnehin hohe Verletzlichkeit bestimmter Bevölkerungsgruppen. So sind bei fehlenden Ernteerträgen und wachsender Bevölkerung Hunger, Mangel- und Unterernährung, aber auch eine erhöhte Anfälligkeit für Infektionskrankheiten Konsequenzen, die die körperliche und mentale Gesundheit beeinträchtigen können. Betroffen sind insbesondere die Länder des globalen Südens, also Regionen, die ihrerseits nur geringfügig zum anthropogenen Klimawandel beigetragen haben und darüber hinaus nur über unzureichende Möglichkeiten und Ressourcen zur Anpassung verfügen. Bereits im Zeitraum 2008–2014 wurden, insbesondere im Pazifikraum und in Südasien, jährlich rund 22,5 Millionen Menschen durch extreme Wetterereignisse vertrieben. Bisher lösten diese Ereignisse primär Binnenmigration aus, doch in Zukunft ist damit zu rechnen, dass auch die internationale Flüchtlingsmigration zunimmt.
Länder des globalen Nordens in der Verantwortung
Der Klimawandel stellt die internationale Staatengemeinschaft im 21. Jahrhundert damit vor neue Konfliktfelder und politische Herausforderungen, er ist ein Sicherheitsrisiko. Nach wie vor ist der rechtliche Status von Umwelt- oder Klimaflüchtlingen nicht geklärt. Die internationale Staatengemeinschaft ist im Hinblick auf ihre ethische und humanitäre Verantwortung aktuell nicht darauf vorbereitet, klimawandel- und umweltbedingter Vertreibung sowie überlebenssichernder Migration mit entsprechenden Hilfsangeboten entgegenzuwirken.
Der Begriff der »Klimagerechtigkeit« muss mit Leben gefüllt werden, wenn er nicht nur eine leere Worthülse und ein unkonkretes politisches Ziel sein soll.
Prof. Dr. Claudia Hornberg
Die Länder des globalen Nordens können und dürfen sich ihrer Verantwortung als Hauptverursacher des Klimawandels nicht entziehen. Um klimabedingte Migration zu vermeiden, ist es daher entscheidend, die Anstrengungen zur Begrenzung des Klimawandels weiter zu verstärken und den Zusagen bei dem Klimaabkommen von Paris nun auf nationaler Ebene zügig Schritte in Richtung Dekarbonisierung folgen zu lassen. Die Industriestaaten haben sich im Rahmen des Klimaabkommens verpflichtet, bis zum Jahr 2020 jährlich 100 Milliarden US-Dollar Klimafinanzierung für den globalen Süden zur Verfügung zu stellen, was nun in nationalen Budgets Niederschlag finden muss. In diesem Sinne ist Klimapolitik heute nicht länger ein Nischenthema, sondern Bestandteil einer vorausschauenden Friedens-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik.
Ethische Prinzipien und Menschenrechte im Vordergrund
Dafür müssen Solidarität, ethische Prinzipien und Menschenrechte im Vordergrund stehen. Umwelt- und Klimaveränderungen sind bislang kein anerkannter Asylgrund. Die internationale Staatengemeinschaft ist daher dringend gefordert, langfristige Strategien für all die Menschen zu entwickeln, die aufgrund klimabedingter Veränderungen in ihrer Existenz im eigenen Land gefährdet sein werden. Hier wäre ein internationales Abkommen zentrale Grundvoraussetzung, um einen menschenwürdigen Umgang mit den Betroffenen und deren umfassenden Schutz zu gewährleisten. Der Begriff der »Klimagerechtigkeit« muss in diesem Rahmen mit Leben gefüllt werden, wenn er nicht nur eine leere Worthülse und ein unkonkretes politisches Ziel sein soll. Letztlich gilt es, klimabedingte Flucht und Vertreibung nicht als lokale Krisenphänomene zu begreifen, sondern als Prozesse, die global zu verantworten sind und als solche auch nach umfassenden Antworten und Maßnahmen verlangen. »Klimaflucht« als einen erzwungenen Migrationsgrund anzuerkennen wäre ein wichtiger erster Schritt in diese Richtung.
Klimabedingte Migration ist eine globale Herausforderung und verlangt nach umfassenden Antworten. Damit wird Klimapolitik Bestandteil einer vorausschauenden Friedens-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik
Prof. Dr. Claudia Hornberg
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